Mit Sicherheit gesund

Wer krank ist, will sich nicht auch noch mit seiner Versicherung herumplagen. Dafür lohnt es sich, schon vor der Unterschrift auf die Details zu achten …

Jeder wird so gut versorgt, wie er sich versichert. In der privaten Krankenversicherung (PKV) hat der Kunde selbst die Wahl, wie viel ihm seine Gesundheit wert ist und wählt den entsprechenden Tarif. Die Alternative dazu ist die gesetzliche Krankenversicherung (GKV), die eine  medizinisch ausreichende Basisversorgung sicherstellen soll.

GKV: Oft Beschränkungen oder Zuzahlungen

Doch Vorsicht: Oft sind in der GKV zahlreiche Beschränkungen und Zuzahlungen die Regel: Für einen Zahnersatz in einfachster Ausführung zum Beispiel erstattet die GKV lediglich die Hälfte der Regelversorgung, also 50 % der medizinisch notwendigen Leistung. Den Rest muss der Versicherte aus eigener Tasche zahlen. Krankenkassen verweisen zwar darauf, dass der Patient die Höhe der Zuzahlung selbst reduzieren kann, indem er regelmäßig zur Vorsorgeuntersuchung geht – angesichts steigender Kosten für Regeluntersuchung ist der langfristige Spareffekt aber gering, zeigt beispielsweise dieser Artikel.

PKV: Hohe Übernahme-Quote

Die Privatkrankenkassen dagegen übernehmen die Kosten auch für hochwertigen Zahnersatz oder kieferorthopädische Behandlungen – je nach Tarif bis zu 100%. Das Gleiche gilt für Behandlungen beim Heilpraktiker oder Psychotherapeuten. Der „Kassenpatient“ muss die Kosten für diese Spezialisten meist selbst tragen, während der Privatversicherte freie Arztwahl genießt. Und meistens ist es ja der Patient, der genau weiß, welche Behandlung am besten hilft …

Extrakosten für Sonderbehandlungen?

Ein anderes Beispiel: Viele Behandlungen bringen heute Extrakosten für gesetzlich Versicherte mit sich. Für Heil-, Hilfs-, Verbands- und Arzneimittel fallen zwischen 5 und 10 Euro bzw. 10% an. Nicht-verschreibungspflichtige Medikamente – von der Kopfschmerztablette über Reisemedikamente bis zum Fiebersaft für Kinder –  müssen selbst übernommen werden. Auch Sehhilfen gibt es nur für schwer Sehbehinderte. Diese Kosten entfallen in der Regel für Privatversicherte.

Unterschiede im Tarif der PKVen

Es gibt jedoch auch innerhalb der PKV große Unterschiede: Denn für den tatsächlichen Erstattungsumfang sind die Details des Tarifs entscheidend. Daher ist es wichtig, sich von unabhängigen Experten beraten zu lassen. Dabei sollte man auf die fachliche Expertise des Anbieters achten: Ein allgemeines Vergleichsportal, das neben Stromtarif, Handyanbieter auch noch die Kfz-Versicherung und Fluggesellschaften vergleicht, kann in der Regel nicht die vielen Tausend Tarifvarianten der privaten Krankenversicherung bis ins letzte Detail kennen. Deshalb sollte man Portalen vertrauen, die sich auf den Vergleich von Krankenversicherungen spezialisiert haben. Einen solchen unabhängigen und kostenfreien Vergleich zur privaten Krankenversicherung bietet zum Beispiel der PKV Kompass unter www.pkv-kompass.de.

Mediziner

Comments (1)

  1. Steffi sagt:

    Der Artikel ist gut. Was man alles zuzahlen muss ist echt nicht normal.
    VG