Zuzahlungsfreie Medikamente – Gibt es die überhaupt noch?

Am 1. Juli 2006 wurde das neue „Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeits-Gesetz“ verabschiedet, nachdem Patienten zuzahlungsfreie Medikamente in Apotheken erwerben können.

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Gesetzlich Versicherte mussten eine Rezeptgebühr für Medikamente aufbringen, die mindestens fünf und maximal zehn Euro betrug. Zukünftig soll diese Gebühr bei Medikamenten, deren Preis mindestens 30 Prozent unter dem jeweils geltenden Festbetrag liegt, wegfallen.

Zuzahlungsfreie Medikamente

Medikamente sind zuzahlungsfrei, wenn sie im Vergleich zu anderen Präparaten, die denselben Wirkstoff enthalten, preiswerter sind. Einige Pharmaunternehmen haben bereits darauf reagiert und Preisnachlässe eingeführt.

In erster Linie soll das Gesetz dazu dienen, die ständig steigenden Ausgaben für Medikamente zu senken. Die neuen Regelungen sollen die Mediziner dazu anhalten, zukünftig preiswerte Präparate zu verschreiben, also das Preis-Leistungsverhältnis zu berücksichtigen.

Sollten Patienten also ein zuzahlungspflichtiges Medikament nehmen müssen, sollten diese ihren Arzt nach einer kostenfreien Alternative fragen.

Wer ist generell von der Zuzahlung befreit?

Die Zuzahlung bei Medikamenten entfällt generell bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren. Kinder bis zu zwölf Jahre und Jugendliche, die an einer Entwicklungsstörung leiden, sind zudem von der Zuzahlung nicht-rezeptpflichtiger Arzneimittel befreit.

Momentan sind 6.583 Medikamente von der Zuzahlung befreit. Dazu zählen unter anderem ACC, Isoderm, Nirason N und Diflucan 50.

Eine alphabetische Auflistung der momentan von der Zuzahlung befreiten Medikamente finden Sie zum Beispiel hier.

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