Pflegestufen – Leistungen der Pflegeversicherung

Es gibt drei Pflegestufen, welche die eingeschränkte Eigenständigkeit und Bedürftigkeit der Patienten widerspiegeln. Dabei werden akkurat die Minuten bemessen und aufgelistet, die ein Pfleger/ eine Pflegerin für die bedürftige Person bei den täglichen Verrichtung aufwenden muss.

Anhand der Pflegestufen bemessen sich auch die Leistungen und die Höhe der Pflegeversicherung. Seit Juli 1996 erhalten Pflegebedürftige diese Beiträge, die durch den jeweiligen Krankenversicherungsschutz gewährleistet sind.

Pflegestufen

Um in eine der Pflegestufen eingegliedert zu werden, muss ein Antrag auf Pflegeleistung bei der Pflegekasse gestellt werden. Die zuständige Pflegekasse setzt sich mit dem Medizinischen Dienst (MDK) in Verbindung, der sich dann vor Ort ein Bild des Patienten macht und prüft, ob die Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit erfüllt sind und ermittelt die Dauer der voraussichtlichen Hilfebedürftigkeit.

Dabei werden die ‚Richtlinien der Spitzenverbände der Pflegekassen zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches (BRi) zugrunde gelegt.

Sind die Kriterien erfüllt, muss nun geklärt werden, welche Pflegestufe vorliegt und wie viele Minuten der Verantwortliche für die tägliche Pflege des Patienten benötigt:

  • Stufe 1: insgesamt mindestens 90 Minuten, davon mindestens 46 Minuten Grundpflege (erheblich pflegebedürftig)
  • Stufe 2: insgesamt mindestens 180 Minuten, davon mindestens 120 Minuten Grundpflege (schwer-pflegebedürftig)
  • Stufe 3: insgesamt mindestens 300 Minuten, davon mindestens 240 Minuten Grundpflege (schwerst-pflegebedürftig)

Die Grundpflege beinhaltet die Körperpflege, das Anziehen der Kleidung, die Toilettengänge, die  Nahrungsmittelaufnahme sowie die dafür benötigten Gänge.

Leistungen der Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung soll vor allem älteren Menschen eine Hilfe sein, denn die Pflegebedürftigkeit erhöht sich meist mit dem Alter. Für jede Pflegestufe wird nur ein Pauschalbetrag gezahlt, alle zusätzlichen Kosten müssen von dem Patienten selbst getragen werden.
Wird keine Pflegestufe bewilligt, heißt das nicht, dass keine Hilfe benötigt wird (Pflegestufe 0).

Je nach Pflegebedürftigkeit und Krankheitsbild werden verschiedene Abstufungen gemacht: Vollstationäre Pflege, Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege und ambulante Versorgung.

Vollstationäre Pflege beinhaltet eine dauerhafte Unterbringung in einer Einrichtung, in der die Patienten Tag und Nacht betreut werden. Die Komplettversorgung inklusive Unterkunft und Verpflegung können sich auf einen monatlichen Pflegeaufwand zwischen 1.023 Euro bis 1.510 Euro belaufen. Mögliche Hilfsmittel und Zahlung der Rentenversicherungsbeiträge für Pflegepersonen kann ebenfalls vergütet werden.

Tages- und Nachtpflege ist eine Ergänzung zur häuslichen Pflege, die nur bestimmte Tage/ Nächte oder täglich in Anspruch genommen werden kann. Die Pflegekasse trägt die Kosten für die notwendige Beförderung zur Einrichtung. Der monatlichen Pflegeaufwand rangiert zwischen 440 Euro und 1.510 Euro.

Kurzzeitpflege umfasst eine kurzzeitige, stationäre Unterbringung des Patienten. Die Pflegekasse trägt die Kosten für einen maximalen Zeitraum von vier Wochen im Jahr. Der Pauschalbetrag beläuft sich auf 1.510 Euro jährlich.

Die ambulante Versorgung erfolgt, wie der Name schon sagt, z.B. durch einen Besuch eines ambulanten Pflegedienstes. Dies gliedert sich auf in Pflegevertretung und Häusliche Pflege mit Pflegegeld oder Pflegesachleistung.

Die Pflegevertretung durch einen Angehörigen oder eine andere Person wird für bis zu vier Wochen im Jahr bemessen und beläuft sich auf 215 Euro bis 675 Euro oder auf einen Pauschalbetrag von 1.432 Euro. Das Pflegegeld rangiert zwischen 225 Euro und 685 Euro monatlich. Die Pflegesachleistung variieren von 440 Euro bis 1.510 Euro.

Mehr Informationen zu den Pflegestufen und den Geldleistungen der Pflegeversicherung finden Sie hier…

Mediziner

Comments (1)

  1. Siegmar sagt:

    Danke für Ihre übersichtliche Seite. Ich habe hier genau das gefunden, wonach ich gesucht habe.
    Siegmar