Bundesregierung sagt Krebs den Kampf an

Die Bundesregierung sagt dem Krebs dem Kampf an und plant dazu unter anderem ein nationales Krebsregister. Durch die Zusammenführung von Daten soll es in Zukunft bessere Therapien geben. Außerdem soll verstärkt für Vorsorge geworben werden.

Jeder vierte Deutsche stirbt an einer Krebserkrankung. Nach Herz-Kreislauf-Erkrankungen ist Krebs hierzulande die zweithäufigste Todesursache. Während Männer in den vergangenen Jahren vor allem an Lungenkrebs starben, fielen Frauen hauptsächlich Brustkrebs zum Opfer.
Die Bundesregierung will dem Krebs zukünftig durch einen „Nationalen Krebsplan“, unter anderem mittels nationalem Krebsregister und mehr Vorsorgewerbung, den Kampf ansagen.

Bundesregierung plant nationales Krebsregister

Ein Schwerpunkt des Gesetzesentwurfs ist die Erfassung von Daten in einem nationalen Krebsregister. Anders als bisher sollen in Zukunft sämtliche Daten über das Auftreten, die Behandlung und den Verlauf von Krebserkrankungen einheitlich erfasst, zusammengeführt und ausgewertet werden. Aus dieser großen Menge an medizinischen Daten könnte sich dann besser ablesen lassen, welche Therapien bei welchen Patienten erfolgreich waren, so dass für den Einzelfall die bestmögliche Behandlungsmethode ausfindig gemacht werden kann. In Krankenhäusern mit geringeren Erfolgsquoten soll zukünftig die Qualität steigen.

Vorsorge soll stärker beworben werden

Ein weiterer Schwerpunkt des Nationalen Krebsplans wird ein verstärktes Werben für die Krebsvorsorge sein. Zur Zeit werden Früherkennungsmaßnahmen noch nicht von allzu vielen Bürgern in Anspruch genommen. Das soll sich zukünftig ändern. Während derzeit nur eine regelmäßige Einladung für Frauen zwischen 50 und 69 Jahren zum Brustkrebs-Screening üblich ist, sollen Bürger in Zukunft per Brief auch Informationen über Darm- und Gebärmutterhals-Untersuchungen erhalten. Gleichzeitig soll aber auch die Freiwilligkeit der Teilnahme an Vorsorgemaßnahmen gestärkt werden. Das würde bedeuten, dass chronisch Kranke, welche die bestehenden Präventivuntersuchungen nicht regelmäßig wahrgenommen haben, zukünftig doch nicht mehr Geld zuzahlen müssen.

Mediziner