Pflegeversicherung: Worauf sollte man vor dem Vertragsabschluss achten?

Seit 1995 gibt es mit der Pflegeversicherung in Deutschland eine Versicherung, die dem demografischen Wandel Rechnung trägt. Da immer mehr Menschen immer älter werden, werden damit die Kosten für die Übernahme der Pflege von alten und hilfsbedürftigen Patienten übernommen. Doch anders als bei der gesetzlichen Krankenkasse müssen Versicherte selbst aktiv werden, um Leistungen zu beziehen.

Pflegeversicherung trägt Veränderungen Rechnung

Die Welt wandelt sich: Menschen werden immer älter und medizinische Behandlungen immer komplexer. Deshalb gibt es mit der Pflegeversicherung, die als eigenständige Pflegekasse jeweils bei der Krankenversicherung angegliedert ist, eine Möglichkeit, dass Patienten gepflegt werden. Doch anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung werden nicht alle Leistungen voll abgedeckt. Notwendig ist es vielmehr, Leistungen zu beantragen, die dann mit einem Pflegegeld bis zu einem Höchstsatz abgegolten werden. Sind Patienten nicht mehr allein fähig, ihr Leben zu organisieren, müssen sie oder ihre Angehörigen eine Pflegestufe beantragen. Nach einer genauen Prüfung des Zustandes durch den Medizinischen Dienst wird dann die Pflegestufe zwischen eins und drei festgelegt. Die Höhe der Pflegestufe bei der Versicherung entscheidet darüber, welches Pflegegeld gezahlt wird – beispielsweise, um eine tägliche medizinische Betreuung durch Pflegepersonal abzudecken.

Regelungen genau beachten

Wer in die Versicherung eintreten möchte, für den folgendes gut zu wissen. Es werden stets nur bestimmte Sätze gezahlt, eine volle Kostenübernahme – beispielsweise für die Unterbringung in einem Pflegeheim – erfolgt nicht. Liegen die realen Kosten höher, ist die Differenz von den Patienten selbst zu tragen. Das Pflegegeld wird nicht rückwirkend gezahlt, die Anträge sollten also bei Bedarf schnellstmöglich gestellt werden, bei Ablehnung von Anträgen kann auch ein Widerspruch eingelegt werden. Schließlich wird der Kostenübernahme durch die Pflegekasse nur befristet zugestimmt. Da sich der Zustand des Patienten jederzeit ändern kann, wird die Notwendigkeit der Zahlung des Pflegegeldes regelmäßig überprüft.

Informationsportal zu Pflege und Vorsorge informiert im Detail

Die Pflegeversicherung schützt Betroffene vor übermäßigen Kosten, ermöglicht die Pflege bei Bedarf und entlastet die Kommunen vor zu hohen Kosten der Sozialhilfe. Da die einzelnen Regelungen jedoch sehr komplex sind, empfiehlt es sich, das Informationsportal zu Pflege und Vorsorge zu besuchen. Auf diesem wird detailliert über die Rechte der Patienten und die Pflichten der Versicherer informiert.

Bild von: Mark Ucker – Fotolia

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