Plötzlich Pflegefall: So geht’s mit der Familienpflegezeit

Das Problem der Alterung der Gesellschaft wird immer dramatischer, eine Auswirkung der eigentlich erfreulichen Tatsache, dass die Menschen immer älter werden aufgrund des medizinischen Fortschrittes, der Lebensweise und des ökonomischen Wohlstandes. Gleichzeitig gibt es jedoch einen ebenso dramatischen Mangel an Pflegefachkräften. Viele Menschen würden sich aber gern die Zeit nehmen, für ihre pflegebedürftig gewordenen Angehörigen selbst da zu sein, sind aber durch die Einbindung in das Berufsleben daran gehindert. Der Gesetzgeber hat dem Rechnung getragen und die Familienpflegezeit gesetzlich eingeführt. Der Grundgedanke ist sehr gut. In der Praxis müssen aber einige Punkte genau bedacht werden.

Funktionsweise der Familienpflegezeit

Der Arbeitnehmer, der einen nahen Angehörigen pflegen will, kann in einem Zeitraum von 2 Jahren seine Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden in der Woche herabsetzen, um Zeit für die Pflege nebenbei zu haben. In dieser Zeit wird ein reduziertes Gehalt gezahlt, das über den geleisteten Arbeitsstunden liegt. Im Gegenzug erhält er in der Zeit nach der Familienpflege ein reduziertes Gehalt, obwohl er wieder voll arbeitet, bis die Leistungen der Familienpflege finanziell wieder kompensiert sind. Grundgedanke ist, dass der Arbeitnehmer nicht mittellos wird, wenn er bereit ist, seine Angehörigen zu pflegen. Zur Absicherung der Rückzahlungsphase (Erwerbsunfähigkeit) ist eine Versicherung abzuschließen. Der Staat subventioniert die Familienpflegezeit durch Darlehn. Infos zum Pflegeangebot von Linara können Interessierten helfen.

Kein Anspruch durch das Gesetz

Der Arbeitnehmer hat aber keinen Rechtsanspruch auf die Familienpflegezeit, was ein großes Manko darstellt, da der Arbeitnehmer somit immer auf die Zustimmung des Arbeitgebers angewiesen ist. In der heutigen Arbeitsmarktsituation werden dadurch in der Praxis viele Arbeitnehmer davon abgehalten, Anträge auf Familienpflegezeit zu stellen aus Angst vor Arbeitsplatzverlust. Zwar ist der Arbeitnehmer während und in der Phase nach der Familienpflegeperiode vor Kündigung geschützt, aber im Kopf ist die Sorge um den Arbeitsplatz sicher trotzdem präsent. Ein weiterer Nachteil ist die Begrenzung der Familienpflegezeit auf 2 Jahre. Nach Ablauf der Zeit müsste der Arbeitnehmer dann trotzdem auf Optionen (Pflegeheim, ambulante Pflege durch familienfremde Fachkräfte zu Hause) zurückgreifen, die durch die Familienpflegezeit doch gerade unter Umständen vermieden werden sollten. Und gerade nach der geleisteten Pflege wird der Weg in diese Optionen mitunter emotional schwerer.

Image by BilderBox – Erwin Wodicka / wodicka@aon.at

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