Patientenverfügungen können Organspenden verhindern

Rostock (dpa/mv) – Die Gesellschaft für Transplantationsmedizin Mecklenburg-Vorpommern (GTM-V) hat vor Patientenverfügungen gewarnt, die unbeabsichtigt Organ- und Gewebespenden verhindern.

«Eine Konkretisierung der Begriffe in Patientenverfügungen ist zwingend notwendig», sagte GTM-V-Geschäftsführer Axel Maneck. Zusammen mit der Notarkammer MV habe die
GTM-V ein neues Infoblatt erarbeitet.

Eine Studie mit Daten der Deutschen Stiftung Organspende (DSO) bestätigte 2018 das Problem: In jedem zehnten untersuchten Fall verhinderten Formulierungen in den Verfügungen eine für die Organspende notwendige Hirntoddiagnostik – laut Studie die häufigste nicht-medizinische Ursache für eine ausbleibende Feststellung des Hirntods.

Um eine Hirntoddiagnostik durchführen, müsse der Patient auf der Intensivstation beatmet und stabilisiert werden, erklärte der scheidende Präsident der Deutschen Gesellschaft für Transplantationsmedizin, Bernhard Banas. «Da passen die meisten Patientenverfügungen nicht, weil viele beim Ausfüllen der Verfügung nicht an die Organspende denken.» Eine Gewebespende ist nicht nur bei einem Hirntod mit funktionierendem Kreislauf, sondern auch noch mehrere Stunden nach dem Ende der Herz-Kreislauf-Funktion möglich.

Laut DSO warteten 2018 in Deutschland rund 9400 Menschen auf ein passendes Spenderorgan. Im gleichen Zeitraum seien etwa 3100 Organe von 955 Verstorbenen gespendet worden. Nach jahrelangem Rückgang seien die Zahlen erstmals wieder gestiegen. Für Gewebespenden gibt es keine bundesweiten Gesamtzahlen. Die Deutsche Gesellschaft für Gewebetransplantation zählte im vergangenen Jahr rund 2700 Spender.

Die GTM-V ist ein gemeinnütziges Unternehmen, das nach eigenen Angaben in Zusammenarbeit mit Gewebebanken Gewebe entnimmt und verteilt. Auch das Bundesjustizministerium und die DSO stellen Formulierungsvorschläge für eine Patientenverfügung mit Organspende bereit.

Fotocredits: Caroline Seidel

(dpa)
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