Elektronische Gesundheitskarte: Diese Funktionen kommen hinzu

Auf den ersten Blick ist es nur ein schlichter Kartentausch, doch die neue Elektronische Gesundheitskarte (EGK) kann mehr, als ihr Vorgänger. Bis Ende 2012 soll jeder Patient den kleinen Minicomputer im Portemonnaie haben. Ab dann kommen die neuen Funktionen stufenweise hinzu.

Den ersten Schritt machen die Krankenkassen. Sie fordern schriftlich ein Lichtbild vom Beitragszahler ein und schicken ihm anschließend die neue Karte zu. Auf ihr sind zu diesem Zeitpunkt nur die administrativen Angaben von der alten Karte gespeichert. Allein die Angabe des Geschlechtes kommt neu hinzu. Jetzt kann der Prozess hin zur informationellen Selbstbestimmung und weg von der ärztlichen Bürokratie beginnen.

Medizinische Daten auf der Elektronischen Gesundheitskarte

Je nach Wunsch speichert der Versicherte nun Informationen über seinen gesundheitlichen Zustand, wie beispielsweise Allergien und Unverträglichkeiten, auf der Elektronischen Gesundheitskarte ab. Diese Angaben können nur bei Eingabe eines PINs abgerufen werden. So wird die informationelle Selbstbestimmung der Patienten gestärkt. Allein die Notfalldaten können ohne PIN im Fall der Fälle von Ärzten abgerufen werden.

Organspende: Ja oder Nein?

Seit langem diskutiert die Politik über das Thema Organspende, nun sollen Krankenkassen ihre Versicherten vor die Entscheidung stellen. Zukunftsmusik für die Elektronische Gesundheitskarte, denn als Teil des modernisierten Gesundheitssystems soll diese Angabe später auch auf dem Mikrochip der Karte gespeichert werden. Solange diese Funktion nicht bereitsteht, steht ein Organspendeausweis zum Ausdrucken im Netz bereit.

Funktionen für Ärzte

Ziel der Elektronischen Gesundheitskarte ist nicht nur die informationelle Selbstbestimmung der Patienten. Auch Arztpraxen profitieren von der Neuerung, denn sie sollen nun Diagnosen auf der Karte abspeichern und schneller von Arzt zu Arzt übermitteln können . Zum Lesen der abgespeicherten Daten erhält jeder Mediziner einen Heilberufsausweis. Gibt der Patient seinen PIN und der behandelnde Arzt seinen Heilberufsausweis ein, so kann er die Daten einsehen.

Mehr Informationen über die geplanten Neuerungen erhalten Sie hier.

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