Die Private Pflegeversicherung – Bedürftigkeit & Einstufung

Laut Gesetz gelten folgenden Menschen als Pflegebedürftig, wenn diese an allgemeinen Krankheiten leiden, die zum Beispiel körperliche, geistige und auch seelische Einschränkung zur Folge haben. Vor allem aber sind Menschen pflegebedürftig einzustufen, wenn diese Störungen am Bewegungs- und Stützapparat verzeichnen und so ein normale Leben nicht oder nur erschwert führen können. Aber auch Störungen, die die inneren Organe eines Menschen betreffen können zur Pflegebedürftigkeit führen. Für solche Menschen ist der Alltag kaum mehr zu Bewältigung und Hilfe von Dritten ist nahezu unumgänglich. Neurosen und geistige Behinderungen werden ebenfalls zu Pflegeeinstufung einbezogen.

Die Einstufung erfolgt nach unterschiedlichen Kriterien

Im Normalfall stellt der Gesetzgeber den Pflegebedürftigen Personen 3 Pflegestufen zur Verfügung, wobei diese einzelnen Stufen in weiter 5 Härtezonen eingeteilt sind. Wer eine private Pflegeversicherung abgeschlossen hat, wird in der Regel ebenfalls nach diesen 3 Pflegestufen beurteilt, wobei die unterschiedlichen Versicherungen das Pflegetaggeld berücksichtigen. Die Stufen im Überblick lauten wie folgt:
Stufe 1:
Eine Pflegestufe 1 liegt dann vor, wenn der Hilfsbedarf der zu pflegenden Menschen bei umgerechnet 90 Minuten am Tag liegt. Die Grundpflege beansprucht hier einen Zeitbedarf von 45 Minuten.
Stufe 2:
Diese Pflegestufe liegt bei einem Hilfsbedarf von bereits 180 Minuten täglich vor, wobei hier der Grundbedarf einen erhöhten Zeitaufwand von 120 Minuten einnimmt.
Stufe 3
Diese Stufe ist bei einer schweren Pflegebedürftigkeit anzuwenden, in der der Hilfebedarf bereits 300 Minuten in Anspruch nimmt und davon 240 für die Grundversorgung.

Die Private Pflegeversicherung rentiert sich in den meisten Fällen!

Private Pflegeversicherungen zahlen in den Meisten vorliegenden Fällen einen höheren Betrag, im Gegensatz zur gesetzlichen Versicherung, die erst ab gewissen Härtefällen weitere Leistungen gewährt. In jeder Pflegestufe kann die Hilfe entweder Stationär oder Ambulant erfolgen. Gerade in der heutigen Zeit, in der sich die gesetzlichen Kassen mehr und mehr leeren, ist es von erheblichem Vorteil eine private Pflegeversicherung und Krankenversicherung abzuschließen. So kann zu einem gewissen Teil die Hilfe, mit einem guten Pflegetaggeld, im Falle einer Pflegebedürftigkeit gewährleistet werden. 

Bild: Falko Matte – Fotolia

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