Burnout – ein Fall für die Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Anzahl derer, die aufgrund psychischer Erkrankungen nicht mehr ganz, oder nur noch teilweise berufsfähig sind, steigt immer weiter. Waren bis vor ein paar Jahren Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Krebserkrankungen neben den Unfällen die Spitzenreiter in der Liste der Gründe, warum eine Berufsunfähigkeit eintreten konnte, werden heutzutage psychische Faktoren viel häufiger gezählt.

Burnout – zu viel Arbeit macht arbeitsunfähig

Stress, hauptsächlich im beruflichen, jedoch auch im privaten Bereich fördert kurzzeitig die Leistungsfähigkeit und Einsatzbereitschaft, hält allerdings nur sehr kurzfristig an. Dauernder Stress in hohem Maße, Leistungsdruck, Mobbing, Sorgen und Erschöpfungszustände machen stattdessen krank und so ist es nicht weiter verwunderlich, dass psychische Erkrankungen, Depressionen und das Burn-Out-Syndrom immer mehr arbeitende Personen treffen. In schlimmen Fällen tritt eine Arbeitsunfähigkeit ein, die nicht nur von kurzer Dauer, sondern durchaus „endgültig“ sein kann. Ohne Versicherungsschutz fallen Betroffene damit nicht nur in das tiefe Loch der Depression, sondern die Situation wird noch zusätzlich verschlimmert, weil Einkommen und damit finanzielle Sicherheit von einen auf den anderen Tag wegbrechen kann.

Burnout – greift die Berufsunfähigkeitsversicherung?

Grundsätzlich sind psychische Erkrankungen, wozu Burnout und Depressionen zweifellos zählen, in den Verträgen bei Berufsunfähigkeitsversicherung eingeschlossen. Kommt es tatsächlich dazu, dass eine solche Erkrankung dazu führt, berufsunfähig zu werden, sind einige Versicherungsgesellschaften nicht gleich dazu bereit, die Leistungen anzuerkennen. Da eine psychische Erkrankung zunächst keine sichtbare Komponente mit sich bringt, neigt die Gesellschaft dazu, sie nicht gleichwertig mit anderen Erkrankungen anzuerkennen und auch die Versicherungsgesellschaften tendieren dazu, zum Beispiel das Burnout Syndrom als vorübergehend zu kategorisieren – Leistungen könnten aus diesem Grunde verweigert werden.

Betroffenen ist angeraten, bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung in jedem Fall wahrheitsgemäße Angaben zu Vorerkrankungen zu machen (dies gilt nicht nur im Hinblick auf Depressionen, Burn-Out oder anderen psychischen Erkrankungen, sondern generell für alle Vorerkrankungen, wenn solch eine Versicherung abgeschlossen werden soll). Werden psychische Schwierigkeiten aus der Vergangenheit oder andere schon bekannte Erkrankungen bei Abschluss der Unfähigkeitsversicherung verschwiegen, kann und wird die Versicherung zum Beispiel im Fall von Burnout die Leistungen verweigern. Hier können weitere Informationen zu Themen rund um den Bereich der es Unfähigkeitsversicherungen bei psychischen Erkrankungen eingeholt werden.

Bild: Otmar Winterleitner – Fotolia.com

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