Wer sich als Heilpraktiker bezeichnet, sollte eine dreijährige Ausbildung und die Prüfung durch einen Amtsarzt absolviert haben. Foto: Frank Rumpenhorst
Frank Rumpenhorst
07 Oktober, 2016
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Wer sich als Heilpraktiker bezeichnet, sollte eine dreijährige Ausbildung und die Prüfung durch einen Amtsarzt absolviert haben. Foto: Frank Rumpenhorst