Wer sich als Heilpraktiker bezeichnet, sollte eine dreijährige Ausbildung und die Prüfung durch einen Amtsarzt absolviert haben. Foto: Frank Rumpenhorst Frank Rumpenhorst

Wer sich als Heilpraktiker bezeichnet, sollte eine dreijährige Ausbildung und die Prüfung durch einen Amtsarzt absolviert haben. Foto: Frank Rumpenhorst

Frank Rumpenhorst

(dpa)