Für eine Fixierung, die absehbar länger als 30 Minuten dauert, reicht die Anordnung eines Arztes nicht aus. Ein Richter muss hinzugezogen werden, so das Bundesverfassungsgericht. Foto: Hans-Jürgen Wiedl Hans-Jürgen Wiedl

Für eine Fixierung, die absehbar länger als 30 Minuten dauert, reicht die Anordnung eines Arztes nicht aus. Ein Richter muss hinzugezogen werden, so das Bundesverfassungsgericht. Foto: Hans-Jürgen Wiedl

Hans-Jürgen Wiedl

(dpa)