Für eine Fixierung, die absehbar länger als 30 Minuten dauert, reicht die Anordnung eines Arztes nicht aus. Ein Richter muss hinzugezogen werden, so das Bundesverfassungsgericht. Foto: Hans-Jürgen Wiedl
Hans-Jürgen Wiedl
25 Juli, 2018
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Für eine Fixierung, die absehbar länger als 30 Minuten dauert, reicht die Anordnung eines Arztes nicht aus. Ein Richter muss hinzugezogen werden, so das Bundesverfassungsgericht. Foto: Hans-Jürgen Wiedl