mp Groß-Gerau – Gesetzlich Versicherte können nach dem Aufenthalt im Krankenhaus das sogenannte "Entlass-Management" in Anspruch nehmen.

mp Groß-Gerau – Gesetzlich Versicherte können nach dem Aufenthalt im Krankenhaus das sogenannte "Entlass-Management" in Anspruch nehmen.
(dpa)