Dem Bundesgerichtshof zufolge hätte die Ärztin den Patienten informieren müssen, dass bei ihm ein bösartiger Tumor festgestellt wurde. Foto: Sebastian Gollnow Sebastian Gollnow

Dem Bundesgerichtshof zufolge hätte die Ärztin den Patienten informieren müssen, dass bei ihm ein bösartiger Tumor festgestellt wurde. Foto: Sebastian Gollnow

Sebastian Gollnow

(dpa)