Dem Bundesgerichtshof zufolge hätte die Ärztin den Patienten informieren müssen, dass bei ihm ein bösartiger Tumor festgestellt wurde. Foto: Sebastian Gollnow
Sebastian Gollnow
24 August, 2018
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Dem Bundesgerichtshof zufolge hätte die Ärztin den Patienten informieren müssen, dass bei ihm ein bösartiger Tumor festgestellt wurde. Foto: Sebastian Gollnow