Sind Mitglieder eines Fitnessstudios dauerhaft krank oder verletzt, können sie den Vertrag außerordentlich kündigen. Das geht jedoch nur mit einem Attest. Foto: Klaus-Dietmar Gabbert
Klaus-Dietmar Gabbert
30 November, 2016
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Sind Mitglieder eines Fitnessstudios dauerhaft krank oder verletzt, können sie den Vertrag außerordentlich kündigen. Das geht jedoch nur mit einem Attest. Foto: Klaus-Dietmar Gabbert