Die gesetzliche Krankenversicherung muss keine Entfernung der Brustdrüsen samt Rekonstruktion mit Implantaten wegen Krebsangst bezahlen. Foto: Julian Stratenschulte/dpa
Julian Stratenschulte
18 September, 2019
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Die gesetzliche Krankenversicherung muss keine Entfernung der Brustdrüsen samt Rekonstruktion mit Implantaten wegen Krebsangst bezahlen. Foto: Julian Stratenschulte/dpa