Die gesetzliche Krankenversicherung muss keine Entfernung der Brustdrüsen samt Rekonstruktion mit Implantaten wegen Krebsangst bezahlen. Foto: Julian Stratenschulte/dpa Julian Stratenschulte

Die gesetzliche Krankenversicherung muss keine Entfernung der Brustdrüsen samt Rekonstruktion mit Implantaten wegen Krebsangst bezahlen. Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Julian Stratenschulte

(dpa)