Keine Lust mehr auf das Laufband? Das gilt nicht als Grund für eine außerordentliche Kündigung des Fitnessstudio-Vertrages. Foto: Klaus-Dietmar Gabbert
Klaus-Dietmar Gabbert
31 Mai, 2017
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Keine Lust mehr auf das Laufband? Das gilt nicht als Grund für eine außerordentliche Kündigung des Fitnessstudio-Vertrages. Foto: Klaus-Dietmar Gabbert