Bei Folgeschäden durch eine Grippeimpfung beim Betriebsarzt muss der Arbeitnehmer kein Schmerzensgeld zahlen. Foto: Sebastian Gollnow Sebastian Gollnow

Bei Folgeschäden durch eine Grippeimpfung beim Betriebsarzt muss der Arbeitnehmer kein Schmerzensgeld zahlen. Foto: Sebastian Gollnow

Sebastian Gollnow

(dpa)