Bei Folgeschäden durch eine Grippeimpfung beim Betriebsarzt muss der Arbeitnehmer kein Schmerzensgeld zahlen. Foto: Sebastian Gollnow
Sebastian Gollnow
01 Oktober, 2018
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Bei Folgeschäden durch eine Grippeimpfung beim Betriebsarzt muss der Arbeitnehmer kein Schmerzensgeld zahlen. Foto: Sebastian Gollnow