Vorsorge bei freien Berufen – Verdienstausfälle durch Krankentagegeld überbrücken

Was machen Freiberufler eigentlich, wenn sie mal arbeitsunfähig sind? Im Gegensatz zu Arbeitnehmern sind Selbstständige in der unglücklichen Situation, im Krankheitsfall ohne Lohnfortzahlung und Krankengeld dazustehen. Doch mit einer Krankentagegeld-Versicherung lässt sich die Arbeitsunfähigkeit finanziell überbrücken.
Vorsorge bei freien Berufen - Verdienstausfälle durch Krankentagegeld überbrücken

Die Krankentagegeld-Versicherung empfiehlt sich vor allem für Freiberufler und Selbstständige. Aber auch Arbeitnehmer, die im Krankheitsfall weder eine Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber noch Krankengeld von der Kasse erhalten, können davon profitieren. Wer privat krankenversichert ist, muss diese Versicherung zusätzlich abschließen. Gesetzlich Pflichtversicherte hingegen haben nach sechs Wochen ohnehin Anspruch auf Krankengeld. Wichtig ist jedoch, dass die Versicherung lediglich die Differenz zum Nettogehalt übernimmt. Dabei dient das erzielte Nettogehalt der letzten zwölf Monate als Berechnungsgrundlage. Für Arbeitnehmer lohnt sich die Krankentagegeld-Versicherung hingegen erst ab einem Verdienst über der Beitragsbemessungsgrenze in Höhe von 3.937,50 Euro.

Arbeitsunfähige müssen eine Karenzzeit abwarten

Das Krankengeld wird nämlich nicht ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit gezahlt, sondern erst nach einer Karenzzeit, die in der Regel 43 Tage beträgt. Innerhalb dieses Zeitraumes besteht kein Leistungsanspruch. Selbstverständlich kann die Karenzzeit je nach Anbieter auch individuell verhandelt werden. In jedem Fall sollten die einzelnen Anbieter auf ihr Preis-Leistungsverhältnis genau geprüft und verglichen werden. Nur so kann die berufliche Existenz optimal abgesichert und ein kompletter Einnahmenverlust verhindert werden.

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