Mit Kinderinvaliditätsversicherung Nachwuchs finanziell absichern

Wenn ein Arbeitnehmer in Deutschland durch Unfall oder Krankheit nicht mehr erwerbsfähig ist, erhält er eine Erwerbsminderungsrente innerhalb der Bemessungsgrenze über die Rentenversicherung. Oder zusätzlich eine monatliche Rente über die Berufsunfähigkeitsversicherung oder die private Unfallversicherung, sofern er eine abgeschlossen hat.

Doch was passiert mit dem eigenen Nachwuchs im Notfall? Was wenn die Kinder unerwartet schwer krank werden oder beim Spielen vom Baum fallen und bleibende Schäden davontragen? Eltern können nicht nur für Ihre eigene Zukunft sorgen, sondern auch ihre Kinder finanziell für den „Worst Case“ absichern. Möglich macht das eine Kinderinvaliditätsversicherung.

Was bedeutet Invalidität?

Der Begriff „Invalide“ hat lateinischen Ursprung und steht für kraftlos. Sicher ist Ihnen bekannt, dass man Kriegsversehrte als Invaliden bezeichnet. Doch nicht nur Verletzungen oder seelische Traumata im militärischen Einsatz können einen Menschen aufgrund von dauerhaften körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen berufsunfähig machen. Auch Erkrankungen oder Unfälle im Alltag können gesunde Menschen zu Invaliden machen – gleiches gilt natürlich auch für Kinder.

Was ist eine Kinderinvaliditätsversicherung und was leistet sie?

Die Kinderinvaliditätsversicherung soll Ihren Nachwuchs ab dem ersten Geburtstag gegen die teilweise sehr hohen finanziellen Folgen von Krankheit oder Unfall absichern, indem eine lebenslange Monatsrente zwischen 200 und 1.200 Euro von der Versicherung ausgezahlt wird. Manche Versicherungen wie beispielsweise die Basler bieten die Kinderinvaliditätsversicherung auch schon ab der vollendeten 6. Lebenswoche an. In den ersten Lebensjahren sind Kinder sehr risikoanfällig. Es empfiehlt sich, die Versicherung daher so früh wie möglich abzuschließen.

Was viele Eltern nicht wissen: Eine Kinderinvaliditätsversicherung leistet mehr für den Nachwuchs als die häufig abgeschlossene Kinderunfallversicherung. Und die gesetzliche Unfallversicherung schließt nur Unfälle ein, die im Kindergarten, in der Schule oder auf dem Weg dorthin passieren.

Noch wahrscheinlicher ist allerdings, dass Kinder durch eine Vielzahl an möglichen Krankheiten wie Asthma, Diabetes oder Krebs invalide werden als durch einen Unfall beispielsweise im Straßenverkehr. Die Kinderinvaliditätsversicherung greift in der Regel, wenn das Kind voraussichtlich dauerhaft – länger als sechs Monate – körperlich oder geistig beeinträchtigt ist. Laut Sozialgesetzbuch muss die Behinderung mindestens bei 50 Prozent liegen. Einige Versicherer haben allerdings einen höheren Behinderungsgrad festgelegt.

Die wichtigsten Fakten im Überblick

  • Eine Kinderinvaliditätsversicherung schützt vor existenzbedrohenden Risiken, weil sie beispielsweise im Falle einer Schwerbehinderung für die finanzielle Absicherung der Familie sorgt.
  • Eine Kinderinvaliditätsversicherung ergänzt die gesetzliche Kranken- und Unfallversicherung.
  • Sie greift, wenn das Versorgungsamt eine Behinderung von mindestens 50 Prozent feststellt – egal, ob durch Krankheit oder Unfall herbeigeführt.
  • Die Versicherungssumme kann entweder auf einmal oder lebenslang in monatlichen Raten ausbezahlt werden.
  • Die Kinderinvaliditätsversicherung ist für jede Familie sinnvoll, da jedes Kind betroffen sein kann – achten Sie jedoch immer auf die einzelnen Aspekte, die der jeweilige Versicherer unbedingt abdecken soll.

 

 

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