Krankheitsbedingte Kündigung – Können die Fehlzeiten zur Entlassung führen?

Viele Menschen gehen zur Arbeit obwohl sie krank sind. Ob harmlose Erkältung oder ernsthafte Erkrankung – zu groß ist die Angst vor einer Kündigung aufgrund von Fehlzeiten. Eine krankheitsbedingte Kündigung darf der Arbeitgeber jedoch nicht so einfach aussprechen. Dafür müssen verschiedene Bedingungen erfüllt sein und eine individuelle Fallprüfung vorgenommen werden.
Von Gesetzes wegen darf niemand entlassen werden, weil er krank ist. Auch bei einer lang andauernden Krankheit sind Mitarbeiter vor einer Kündigung geschützt, es sei denn, der Arbeitnehmer kann seinen Arbeitsvertrag zukünftig nicht mehr erfüllen. Doch was genau bedeutet das?

Artikelgebend ist die krankheitsbedingte Kündigung.

Eine explizite Definition der krankheitsbedingten Kündigung kennt das Gesetz nicht

Laut Kündigungsschutzgesetz kann der Arbeitgeber nur aus drei Gründen eine Kündigung aussprechen:
aus Gründen im Verhalten des Arbeitnehmers
aus betriebsbedingten Gründen
aus Gründen in der Person des Arbeitnehmers

Zum letzten Punkt gehört die krankheitsbedingte Kündigung, aber nur, sofern eine Rückkehr in den Aufgabenbereich des Arbeitnehmers aufgrund dessen Krankheitsprognose ausgeschlossen ist und eine andere Beschäftigungsmöglichkeit im Unternehmen fehlt. Darüber hinaus muss der Arbeitgeber nachweisen, dass seine wirtschaftlichen Interessen aufgrund der Fehlzeiten des Arbeitnehmers beeinträchtigt werden. Ob diese Gründe eine krankheitsbedingte Kündigung rechtfertigen, wird von der Rechtsprechung in jedem Fall individuell geprüft.
Die krankheitsbedingte Kündigung muss die Ultima Ratio sein
Der Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, seinen Mitarbeitern bei einer Krankheitsdauer von mehr als sechs Wochen im Jahr ein so genanntes betriebliches Eingliederungsmanagement anzubieten. Arbeitsplatz und Aufgaben werden sorgfältig gegeneinander abgewogen und individuelle Lösungen herausgearbeitet. Oftmals werden dem Mitarbeiter andere Aufgabengebiete im Unternehmen zugeteilt. Wer zum Beispiel in der Pflege arbeitet und aufgrund eines Bandscheibenvorfalls eine körperliche Tätigkeit nicht länger ausüben kann, kann stattdessen administrative Aufgaben übernehmen.

In einigen Fällen erspart die eigene Kündigung unnötigen Ärger

Natürlich sollten sich Arbeitnehmer auch ernsthaft selber fragen, ob sie sich eine Rückkehr in den alten Job zutrauen. Vor allem bei psychischen Leiden, die von der beruflichen Tätigkeit herrühren, macht es keinen Sinn, wenn Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis unnötig in die Länge ziehen. Man muss sich bewusst sein, dass dadurch nicht nur dem Arbeitgeber die Möglichkeit entzogen wird, einen Ersatz einzustellen. Auch der Unmut der Mitarbeiter wächst, denn schließlich müssen sie die Arbeit des Kranken zusätzlich übernehmen.


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