Der Doktor wird digitaler

Jena/Berlin – Mit ein paar Klicks loggt sich Hautärztin Christine Zollmann am Computer in ein Videoprogramm ein. Dann sieht sie einen jungen Mann auf dem Bildschirm. «Zeigen Sie mir bitte Ihre Hand», sagt sie freundlich.

In ihrer Gemeinschaftspraxis in Jena empfängt die 60-Jährige Patienten virtuell. Die Dermatologin und Venenspezialistin nutzt Videosprechstunden, um den Behandlungsverlauf bei Hauterkrankungen und chronischen Wunden zu kontrollieren.

Bisher sind solche Behandlungen aus der Ferne nur erlaubt, wenn Ärzte Patienten schon kennen. Allein online oder am Telefon dürfen sie das nicht. Der
121. Ärztetag (8. bis 11. Mai) soll wohl eine – behutsame – Freigabe beschließen. Das soll Patienten Wartezeiten ersparen und auch neue Versorgungsangebote auf dem Land ermöglichen. Total digital werden wollen die Ärzte aber nicht.

«Neue Methoden mit Kamera und Videoübertragung können vieles deutlich erleichtern», sagt Ärztepräsident Frank Ulrich Montgomery. Für eine schnellere Kommunikation sollten daher jetzt Möglichkeiten eröffnet werden. Konkret geht es um mehr «ausschließliche» Fernbehandlungen, die das Berufsrecht bisher untersagt – also wenn Ärzte den Patienten nicht zumindest einmal persönlich vor sich gehabt haben. Nach einer Vorlage der Bundesärztekammer, über die der Ärztetag abstimmt, sollen reine Fernbehandlungen künftig «im Einzelfall» erlaubt sein – aber nur, wenn es «ärztlich vertretbar» und die Sorgfalt gewahrt ist.

Unumstritten ist eine solche Lockerung nicht. Vielen Ärzten ist der persönliche Kontakt schlicht unverzichtbar. An diesem «Goldstandard» ärztlichen Handelns solle auch nichts geändert werden, versichert Montgomery. «Schließlich steckt in «Behandlung» ja schon das Wort Hand. Das zeigt, dass es ohne direkten Kontakt in den allermeisten Fällen nicht geht.» Auch Christine Zollmann sieht das so. «Es wird nie so sein, dass die Patienten nicht kommen müssen.» Gerade der Erstkontakt sei wichtig. «Ich muss die Patienten anfassen, Hautveränderungen mit einem Vergrößerungsgerät anschauen und bei Schmerzen im Bein eine Ultraschalluntersuchung machen.»

Für die Verlaufskontrolle seien Videosprechstunden jedoch sinnvoll, findet die Medizinerin. «Obwohl die gesetzlichen Krankenkassen das eher schlecht vergüten.» Zwei- bis dreimal wöchentlich hat sie Videokontakt mit Patienten – meist abends nach 18.00 Uhr. «Sie benötigen nur einen PC oder Laptop mit Kamera und eine vernünftige Internetverbindung.» Mit einem Code können sie sich in die virtuelle Sprechstunde einloggen. Für Ärzte sei inzwischen zertifizierte Software für Videozuschaltungen, die den hohen Datenschutz-Anforderungen für Praxen entspreche, auf dem Markt.  

Wenn der Deutsche Ärztetag grünes Licht gibt, müssen noch die Landesärztekammern eine stärkere Freigabe in den verbindlichen Berufsordnungen umsetzen. Schleswig-Holstein ist schon vorgeprescht. Einiges verbessern könnten mehr Online-Behandlungen schon, glaubt auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU): Weniger Wege und Wartezeiten für Patienten in großen Städten und mehr schnelle Arztkontakte in dünn besiedelten Regionen.

Die vermeintliche Bequemlichkeit sei aber nicht für jeden Patienten etwas, hat die Jenaer Hautärztin Zollmann beobachtet. «Es gibt Hemmschwellen.» Die hätten nicht unbedingt nur etwas mit Technikängsten zu tun. «Vor allem die Älteren wollen den Arzt persönlich sehen.» Und im ländlichen Raum müsse zudem auch das Internet gut funktionieren, damit Anfahrtswege für Patienten durch die Videosprechstunde wegfallen könnten.

Wichtige Begriffe zur Telemedizin

TELEKONSILE: Ärzte vernetzen sich per Videoschalte oder online miteinander, um Befunde oder Röntgenbilder auszutauschen, Auffälligkeiten zu besprechen und Therapieoptionen abzustimmen. Vorteil: Ärztliches Fachwissen gelangt rasch in die Praxis vor Ort,

Patienten müssen keine langen Anfahrtswege auf sich nehmen.

SCHLAGANFALL-NETZWERK: In mehreren Bundesländern gibt es solche auf die Schlaganfallbehandlung spezialisierten Konsilnetzwerke. Vor allem kleinere Kliniken ohne eigene Neurologie profitieren. Werden Patienten mit akuten Schlaganfällen in diese Kliniken eingeliefert, können die dortigen Ärzte etwa per Videoschalte Neurologen in auf

Schlaganfälle spezialisierten Zentren hinzuziehen.

TELEARZT: Zum Hausbesuch vor allem bei alten und körperlich eingeschränkten Patienten rückt nicht der Hausarzt, sondern die Praxisangestellte mit einem Telemedizin-Rucksack an. Ausgerüstet unter anderem mit einem mobilen EKG-Gerät, kann sie vor Ort die für

die Beurteilung des Gesundheitszustandes wichtigsten Diagnosedaten messen und direkt per Laptop in die Praxis übertragen. Vorteil: Der Hausarzt kann sich seinem vollen Wartezimmer zuwenden.

VIDEOSPRECHSTUNDE: Krankenkassen vergüten seit Kurzem

Videosprechzeiten – allerdings nicht für alle Fachgruppen und nur bei bestimmten Erkrankungen, etwa bei der Kontrolle chronischer Wunden und Operationswunden, der Beobachtung von Hautentzündungen oder zur Beurteilung von Bewegungseinschränkungen.

Fotocredits: Christoph Soeder,Christoph Soeder,Christoph Soeder
(dpa)

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