Auch mit einer berufsbedingten Allergie lässt sich weiter arbeiten

Die Zahl berufsbedingter Allergieerkrankungen ist seit den 90er Jahren drastisch angestiegen. Viele Betroffene leiden dabei aber auch unter einer Zukunfts- und Existenzangst, denn eine Therapie ist oft langwierig und zieht eine beträchtliche Summe an Fehlzeiten nach sich. Doch eine Allergie muss nicht zwangsläufig das berufliche Aus bedeuten.

In den meisten Fällen berufsbedingter Allergien handelt es sich um Hauterkrankungen, insbesondere um Kontaktexzeme, die durch die Berührung mit bestimmten Stoffen ausgelöst werden. Aber auch Atemwegserkrankungen können auftreten. Besonders häufig finden sich die Allergien in den folgenden Berufsgruppen wieder:

  • Friseur
  • Bäcker
  • Verkäufer
  • Pflegekräfte
  • Laboranten

Berufsbedingte Allergien müssen rechtzeitig erkannt werden

Die gängigsten Symptome einer Allergie sind Husten, eine verstopfte Nase und rote, juckende Augen. Daher sollte man das Auftreten dieser Anzeichen genau beobachten und dokumentieren. Treten die Beschwerden lediglich während der Arbeit auf, liegt eine berufsbedingte Allergie nahe. Betroffene sollten in diesem Fall schnell handeln und sich dem Betriebsarzt anvertrauen.

In aller Regel kann ein Gespräch mit Arzt und dem Chef dabei helfen, eine gemeinsame Lösung zu finden. Oftmals ist eine Kündigung oder Berufsunfähigkeit gar nicht notwendig, denn meist kann man selbst für die eigene Gesundheit am Arbeitsplatz sorgen. Je nach Beruf kann etwa spezielle Schutzbekleidung, wie Kittel, Masken oder Handschuhe das Risiko einer Belastung durch die Allergene minimieren. Darüber hinaus bedarf es, für eine regelmäßige Hygiene auch auf Arbeit Sorge zu tragen. Der Arbeitsplatz sollte stets sauber und gegebenenfalls desinfiziert werden. Manchmal ist es auch hilfreich, die Arbeitsabläufe neu zu organisieren und zu strukturieren. Stauballergiker etwa können vom Außendienst in den Innendienst wechseln und so den Kontakt mit den Stauballergenen im Auto minimieren.

Etwa jeder siebte Deutsche prägt im Laufe seines Lebens eine berufsbedingte Allergie aus

Wer von vornherein auf Nummer sicher gehen will, der kann mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung das Risiko einer Allergie abdecken. Voraussetzung für das Einspringen der Versicherung ist jedoch der Nachweis, dass sich die Allergie erst an diesem ausgebildet hat und nicht bereits vorher bestand. Ob es sich dabei tatsächlich um eine Berufskrankheit handelt, entscheidet nach vorheriger Prüfung der Krankenvorgeschichte der Rentenausschuss der zuständigen Berufsgenossenschaft. Diese kümmern sich in aller Regel auch um eine medizinische und berufliche Rehabilitation in Form von Aus- und Weiterbildungen.


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