Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – Wichtige Informationen zur Krankmeldung

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, oder auch Krankschreibung, hat wahrscheinlich schon einmal jeder in den Händen gehalten. Ob Grippe oder Magenverstimmung, manche Erkrankungen machen den Weg zur Arbeit unmöglich.

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Die Krankschreibung ist ein ärztliches Attest, das den Arbeitnehmer für eine bestimmte Zeit am Erbringen der Arbeit verhindert. Je nach Betriebsbedingungen muss der Attest spätestens am vierten Tag nach dem Fernbleiben dem Arbeitgeber vorliegen. Es ist jedoch auch möglich, dass die Bescheinigung bereits am ersten Tag vorliegen muss.

Arbeitsunfähigkeit – Pflicht der Arbeitnehmer

Nach deutschem Recht hat der Arbeitnehmer laut Arbeitsvertrag die Pflicht, im Fall einer Erkrankung die Arbeitsunfähigkeit und die voraussichtliche Dauer unmittelbar dem Arbeitgeber mitzuteilen. Damit ist die Entgeltfortzahlung im Fall einer Krankheit gesichert.

Je nach Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung können die zeitlichen Festlegungen abweichen.

Sollte die Erkrankung im Ausland auftreten, muss die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dem Arbeitgeber auf dessen Kosten zugehen. Im Vorfeld sind ihm die Arbeitsunfähigkeit und die voraussichtliche Dauer per Telefon, E-Mail oder Fax mitzuteilen.

Arbeitsunfähigkeit – Gesetzlich oder privat versichert

In Deutschland richtet sich die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung danach, ob der Patient bei einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung versichert ist.

Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bekommen im Fall einer Arbeitsunfähigkeit ein aus drei teilen bestehendes Formular ausgehändigt. Die erste Seite ist für die Krankenkasse gedacht. Die zweite Seite ist der Durchschlag für den Arbeitgeber und die dritte Seite behält der Arzt, der den Attest ausgestellt hat.

Auf der ersten und dritten Seite ist neben anderen Daten die nach der IC-10 verschlüsselte Diagnose verzeichnet. Aus Gründen des Datenschutzes ist die Klassifizierung auf der Bescheinigung für den Arbeitgeber nicht vermerkt.

Im Übrigen ist der Arzt dazu verpflichtet, der Krankenkasse die Benachrichtigung über den Krankheitsfall des Patienten zukommen zu lassen. Dies wurde vom 16. Senat des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen beschlossen. Der Arbeitnehmer steht somit nicht in der Pflicht, die für Krankenkasse gedachte Bescheinigung eben dieser zukommen zu lassen.

Durch den Wechsel in eine der privaten Krankenkassen (PKV) können zwei Formulare ausgestellt werden. Zum einen das zuvor erwähnte und zum anderen ein freitextlicher Beleg.

Verspätete Abgabe der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Sollte die Krankschreibung nicht abgegeben werden, kann mit arbeitsrechtlichen Maßnahmen gerechnet werden, die bis zur Kündigung reichen können.

Mediziner